Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
1. Preisstellung: Mit Erscheinen der jeweils neuen Preisliste verliert die vorherige ihre Gültigkeit. Die Preise sind freibleibend. Marktbedingte Preisschwankungen vorbehalten. Sämtliche Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Lieferbedingungen: Die Versendung der Ware erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir liefern gekühlt im ganzen Bundesgebiet ab einem Lieferwert von EUR 300,– frei Haus. Grundsätzlich gilt der Lieferwert. Alle Frachtkonditionen beziehen sich auf Lieferungen innerhalb Deutschlands. Frachtkosten für das Ausland werden auf Anfrage vereinbart.
3. Mängelhaftung: Für die angelieferten Waren können Beanstandungen nur dann anerkannt werden, wenn diese 24 Stunden nach Erhalt der Ware telefonisch oder schriftlich angemeldet werden. Die weitere Vorgehensweise wird im Einzelfall abgesprochen.
4. Schadenersatz: Falls es einmal bei einer Anlieferung Bruch geben sollte, ist dies dem anliefernden Spediteur umgehend mitzuteilen und auf dem Frachtbrief zu vermerken, sonst gibt es leider keinen Ersatz. Das gleiche gilt für unvollständig angelieferte Sendungen (d.h. bitte nur für die angelieferte Kartonzahl quittieren). Bei reiner Quittung können wir keine Reklamation anerkennen.
5. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Würth Biokäse & Feinkost GmbH , Am Lindlein 16, 91126 Schwabach. (a) Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht Bestimmungen des Verbraucher-Kreditgesetztes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich geklärt. (b) Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich gesetzlicher MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Vereinbarung weiter verkauft worden ist. Zur Einbeziehung dieser Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6. Zahlungsbedingungen: Die Ware ist zahlbar per Bankeinzug. 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand Ist für beide Teile Schwabach. Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Preise freibleibend, Irrtum vorbehalten!